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Als etablierter und erfahrener Restpostenhändler freuen wir uns jeder Zeit über Ihre Angebote! Bieten Sie uns Ihre Restposten, Sonderposten und Ladenhüter an und profitieren sie von unseren fairen Deals.

Wir sind ständig auf der Suche nach waren und Restposten aus folgenden Kategorien:

Gruppe A (A-Ware oder 1A-Ware)
Bei A-Ware handelt es sich um Handelsgüter, welche frei von Mängeln und Fehlern (sowohl am Produkt als auch an der Verpackung) sind. Diesen Zustand verstehen die Kunden als frei von jeglichen Einschränkungen. Daher ist hier ist die vollständige Gewährleistung sowie die komplette Herstellergarantie (sofern vorhanden) gegeben.
Verkauf und Auslieferung sind auch an Endverbraucher möglich.

Gruppe B (B-Ware oder 1B-Ware)
Als B-Ware wird Handelsware bezeichnet, welche aus dem regulären Vertrieb eines Händlers aus bestimmten Gründen herausfallen und anschließend zum Sonderpreis veräußert werden. Diese Ware ist jedoch neu bzw. neuwertig und uneingeschränkt funktionsfähig. Sie unterliegt in der Regel, den regulären Gewährleistungspflichten. Es kann sich, als Beispiel, um folgende Ware handeln:
Artikel ohne OVP, die jedoch als neu gelten. Zum Beispiel können es solche Artikel sein, die einmalig ausgepackt und vorgeführt oder angesehen wurden. Es kann sich dabei auch um Retouren aus dem Versandshandel handeln. Zu der B-Ware gehören auch neuwertige Vorführgeräte, Muster- und Ausstellungsstücke. Eine B-Ware im Bereich der Lebensmittel oder Getränke kann unter Umständen eine andere geschmackliche Prägung als die reguläre Verkaufsware aufweisen. Sie hat aber eindeutig keine geschmecklichen Defizite. Im Textil-und Kleidungsbereich können B-Waren kleine Webfehle oder Flecken aufweisen. Die Ware bleibt trotzdem tragbar. Auch Kartonageschäden, mit der beschädigten oder fehlenden Originalverpackung zusammenhängen, gehören zu dieser Kategorie. Diese Artikel weisen ansonsten jedoch keine oder nur geringe optische Mängel bzw. Gebrauchsspuren. Die Funktionsfähigkeit bleibt trotzdem vollständig erhalten.
Dazu zählt auch die sogenannte Serviceware. Dabei handelt es sich um Produkte, die bereits einmal repariert und so in einen neuwertigen Stand zurückversetzt worden sind. Die Rest- bzw. Sonderposten, also überzählige Restware und Swap Stocks, können auch der B-Gruppe zugeordnet werden. Es handelt es dabei sich um Artikel, welche auf Grund von Garantieumtausch, im Herstellerlager aufbewahrt werden. Wenn es zu Ablauf der Zeit kommt, gelangen diese Artikel in den Verkauf. Hierbei ist auch der Verkauf und die Auslieferung an die Endverbraucher möglich.

Gruppe C (C-WARE )
Als C-Ware bezeichnete Posten sind in der Regel nicht gepruefte Retourenwaren. Es besteht daher keinerlei Garantie bezüglich der Funktionsfühigkeit, Zustand, Qualität, Verpackung und der Vollständigkeit.
Garantie oder Rücknahme wird in solchen Fällen komplett ausgeschlossen. C-Waren sollten nur dann erworben werden, wenn es die Möglichkeit besteht, die Geräte auf Funktionen und eventuelle Defekte zu überprüfen. Wenn dieser Schritt erfolgt ist, können anschließend gute Verkaufsergebnisse erzielt werden.Verkauf und Auslieferung erfolgt in solchen Fällen ausschließlich an Händler, gewerbliche Händler und Gewerbetreibende.

Mischposten (sortierte und unsortierte Mischposten)

B- und C- Waren werden häufig gemischt und in Palettengebinden als Mischpaletten, Retourenpaletten oder Mixpaletten bezeichnet. Die sortierten Mischposten worden in der Regel auf Vollständigkeit, Funktionalität, Bedienungsanleitung usw. geprüft. Defekte Teile bzw. Zubehör werden dann ersetzt bzw. repariert. Offensichtlice Defekte werden in dieser Art von Prüfung beseitigt und defekte Ware komplett aussortiert. Bei unsortierten Mischposten befindet sich oft Waren von ganz unterschiedlichen Warenzuständen. Diese Ware wird daher mit recht niedrigen Preisen gehandelt, da es sich um ein Art von „Überraschungspaket“ dabei handelt. Der Anteil der Ware mit guter Qualität ist darin stark variabel.